
Ausstellung eines Reisepasses
Erstausstellung:
- Geburtsurkunde
- event. Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Passbild (auf der Rückseite mit Zertifikat!)
Abgelaufener Reisepass vorhanden:
(sofern sich nichts geändert hat, z.B. Name etc.)
- alter Reisepass
- 1 Passbild (auf der Rückseite mit Zertifikat!)
Abgelaufener Reisepass vorhanden:
(Änderung von Daten, z.B. Namensänderung nach Verehelichung)
- alter Reisepass
- 1 Passbild (auf der Rückseite mit Zertifikat!)
- entsprechende Urkunde, z.B. Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (ausgestellt auf neuen Namen)
Es ist keine Miteintragung von Kindern im Reisepass der Eltern mehr möglich.
Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass. Der erste Reisepass bis zum
2. Geburtstag ist gebührenfrei.
Gebühren:
- Gewöhnlicher Reisepass mit Chip: € 75,90
- Expresspass: 100,00
- 1-Tages-Express-Pass ab d. 12. Lebensjahr: € 220,00
- Reisepass für Minderjährige bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: € 30,00
- Kinderexpresspass: € 45,00
- Kinderpass 1-Tages-Express: € 165,00
- Notpass bis 12. Geburtstag: € 30,00
- Notpass ab 12. Geburtstag: € 75,90
Tel. | +43 (0)3834 / 700-21 |
Mail: | grossegger@schoberpass.at |