MELDEWESEN

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Meldepflicht

Wer nach Österreich zieht oder innerhalb von Österreich seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft vorzunehmen.

Eine Änderung des Namens (z.B. Heirat) oder der Staatsangehörigkeit ist der Meldebehörde innerhalb von 3 Monaten nach dem Eintritt der Änderung bekanntzugeben.

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Meldezettelformular (erhältlich im Gemeindeamt)
  • Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen, z.B. Reisepass und Geburtsurkunde
  • Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument, z.B. Reisepass.