
Willkommen am Standesamt
Für die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) ist es zwar nicht verpflichtend, Dokumente vorzulegen, jedoch ist es von Vorteil und erleichtert die Ermittlung, wenn Sie folgende Dokumente vorlegen können:
Für österreichische Staatsbürger
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis akademische Grade
Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren:
- zusätzlich Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen und/oder Partnerschaftsurkunde/n aller früher begründeten eingetragenen Partnerschaften
- Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der materiellen Rechtskraft – Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en, bzw. Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners, Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben:
- zusätzlich Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
Kosten für eine Eheschließung: (Auszug aus dem Gebührengesetz des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung)
- Bundesgebührenpauschale: € 50,00
- Bundesabgabenpauschale für ausländische Schriften: € 80,00
- Verwaltungsabgabe Trauung während der Dienstzeit: € 5,45
- Verwaltungsabgabe Trauung außerhalb der Dienstzeit: € 10,90
Die Gebührenschuld entsteht mit der Einbringung des Antrages auf Ermittlung der Ehefähigkeit. Da das Aufgebot nur begrenzt gültig ist, können Sie sich frühestens 6 Monate vor Ihrer Hochzeit anmelden.

Robert Rothleitner
Standesbeamte, AmtsleiterTel. | +43 (0)3834 / 700-22 |
Mobil: | +43 (0)676 / 840 833 555 |
Mail: | rothleitner@schoberpass.at |