FÖRDERUNGEN

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Informationen zu Förderungen

Die nachfolgend angeführten Förderungen und -Zuschüsse werden jeweils nur über Antrag durch die Gemeinde bewilligt und ausbezahlt.

Förderungen, Zuschüsse:

  • Zuschuss für Photovoltaikanlagen € 40,--/KW – max. € 200,--
  • Zuschuss für Solaranlagen € 15,00/m² - max. € 185,--
  • Schul- u. Studienbeihilfe je nach Schultyp und Unterbringung im Internat € 37,00 bzw. € 73,00
  • Zuschuss für Schulveranstaltungen wie Schulschikurse, Schullandwochen € 30,00 (Es erfolgt keine Verständigung durch die Gemeinde, Auszahlung des Zuschusses bei Vorsprache der Eltern im Gemeindeamt lt. Liste der jeweiligen Schule).
  • Förderung für einen Betrieb, der Lehrlinge ausbildet pro Lehrling € 180,00
  • Färbelungszuschuss:
    Der Färbelungszuschuss wird nur über schriftlichen Antrag gewährt. Die geplante Färbelung ist der Gemeinde bzw. dem Bürgermeister als Baubehörde It. Instanz zur Begutachtung vorzulegen. Der Färbelungszuschuss wird grundsätzlich nur für Wohngebäude gewährt. Für die erstmalige Färbelung gibt es keinen Färbelungszuschuss. Für Stall- und Nebengebäude gibt es ebenfalls keinen Färbelungszuschuss. Die Höhe des Färbelungszuschusses beträgt € 0,40 pro m².
  • Wohnbauförderung:
    Ab Benutzung des Wohnhauses (Voraussetzung ist die Erteilung der Benützungsbewilligung oder -Teilbenützungsbewilligung durch die Gemeinde). Einbringen eines Antrages ist unbedingt erforderlich.
    Mind. € 508,00, max. 50 % der eingehobenen Bauabgabe
Tel. +43 (0)3834 / 700-22
Mobil: +43 (0)676 / 840 833 555
Mail: rothleitner@schoberpass.at