AMTSSIGNATUR

https://www.schoberpass.at/wp-content/uploads/2016/02/stift-©thotti-photocase.de_-800x200.jpg

Amtssignatur der Gemeinde Wald am Schoberpaß

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Wald am Schoberpaß auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Wald am Schoberpaß gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung

http://www.signaturpruefung.gv.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Wald am Schoberpaß, 8781 Wald am Schoberpaß 57a, Tel.: +43 (0)3834/700-0,
E-Mail: gemeinde.wald @schoberpass.at